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Unser Anwaltsteam um den Kanzleigründer Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer (Fachanwalt für Erbrecht) unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht (Testament, Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Vermächtnis etc.), die Erbschaftssteuer und das Immobilienrecht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Markus Sebastian Rainer und sein Anwaltsteam unterstützen Sie beispielsweise bei folgenden Sachverhalten:
Max Müller ist Eigentümer eines Einfamilienhauses in Gröbenzell. Er hat eine Ehefrau und zwei Kinder. Als er verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, fragen sich seine Ehefrau und seine Kinder, wer welche Anteile an der Erbschaft bekommt. Sie fragen sich außerdem, ob die überlebende Ehefrau in der Immobilie wohnen bleiben kann. Sein Sohn fragt sich, welche rechtlichen Möglichkeiten er hat, einen Verkauf der Immobilie zu erzwingen, um seinen Erbteil ausgezahlt zu bekommen.
Berthold Huber aus Gröbenzell ist Eigentümer eines Reihenhauses in Gröbenzell, einer Eigentumswohnung in Gröbenzell und einer Doppelhaushälfte in Augsburg. Er ist verwitwet und hat eine Tochter. Angesichts der drohenden Erbschaftssteuer fragt er sich, welche Möglichkeiten es gibt, sein Vermögen bereits zu Lebzeiten auf seine Tochter zu übertragen. Dabei soll allerdings sichergestellt sein, dass er auf Lebenszeit ein Wohnrecht in seinem Haus behält und ihm weiterhin die Mieteinnahmen zufließen. Außerdem möchte er die finanzielle Flexibilität behalten, eine der Immobilien später zu veräußern, um in ein Betreutes Wohnen zu ziehen.
Alfred und Brigitte Gruber aus Gröbenzell haben zwei Kinder. Sie sind Eigentümer einer Eigentumswohnung in Gröbenzell. Sie möchten ein Testament verfassen, in dem sie den überlebenden Partner für den Fall, dass einer von beiden verstirbt, umfassend absichern.
Maria Huber ist mit Alfons Huber verheiratet. Alfons hat Maria in seinem Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Teil des Nachlasses sind unter anderem ein Einfamilienhaus in Gröbenzell und ein Konto bei der Sparkasse in Gröbenzell. Nach dem Tod von Alfons meldet sich dessen Tochter aus erster Ehe und macht Pflichtteilsansprüche gegen Maria geltend. Maria möchte möglichst wenig an die Tochter bezahlen. Außerdem möchte sie erreichen, dass die Tochter sich alle Schenkungen, die sie von ihrem Vater zu Lebzeiten erhalten hat, auf den Pflichtteil anrechnen lassen muss.